Premium Fort- und Weiterbildung in ZWM®-ZertifiziertemWundmanagement
Wundmanagement
Bücher & ebook
lAight

Versicherung für zertifizierte Wundmanager

Versicherung ZWM® Austria - in Zusammenarbeit mit Generali Versicherungs AG

Versicherung ZWM® Germany - in Zusammenarbeit mit ASSEKURANZ Versicherungsgesellschaft

Versichertes Risko

  1. Berufshaftpflicht für einen zertifizeirten Wundmanager für die freiberufliche Tätigkeit.
    Voraussetzung zur Gewährung eines Versicherungsschutzes ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zur examinierten Krankenschwester / zum examinierten Krankenpfleger und anschließendem Erwerb des Zertifikates "zertifizierter Wundmanager".

    Versichert gilt die ambulante Wundbehandlung, jeweils nach Anweisung eines Arztes. Im übrigen gilt Ziffer A.II.1. der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Heilnebenberufen (BBR) entsprechend.

    Mitversichert gilt der erweiterte Strafrechtschutz - Definition und Umfang siehe Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).

    Mitversichert gilt die Betriebshaftpflicht- und die Umwelthaftpflichtbasisversicherung.

  2. Privathaftpflicht - falls beantragt
    Die Privathaftpflichtversicherung besteht als rechtlich selbstständiger Vertrag mit eigenen Deckungssummen.

Deckungssummen, Sublimits, Selbstbehalte

  1. Berufshaftpflicht
    3.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden
    300.000,-- für Vermögensschäden

    Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen.

    Mietsachschäden
    Mietsachschäden gelten bis zu einer Höhe von 300.000,-- im Rahmen der Sachschadendeckungssumme mitversichert (2-fach maximiert im Versicherungsjahr).
    Es gilt ein Selbstbehalt von mind. 20 %, mind. 50,--, max. 50,-- an jedem derartigen Schaden.

    Praxisabwässer
    Praxisabwässer gelten bis zu einer Höhe von 300.000,-- im Rahmen der Sachschadendeckungssumme mitversichert (2-fach maximiert im Versicherungsjahr).
    Es gilt ein Selbstbehalt von mind. 20 %, mind. 50,--, max. 50,-- an jedem derartigen Schaden.

    Schlüsselschäden
    Schlüsselschäden aus beruflicher Tätigkeit (keine privaten Schlässel) gelten für den Versicherungsnehmer bis zu einer Summe von 10.000,-- im Rahmen der Sachschadendeckungssumme mitversichert (2-fach maximiert im Versicherungsjahr).
    Es gilt ein Selbstbehalt von mind. 20 %, mind. 50,--, max. 50,-- an jedem derartigen Schaden.

    Tätigkeits-/Bearbeitungsschaden
    Tätigkeitsschäden sind bis zu einer Höhe von 10.000,-- im Rahmen der Sachschadendeckungssumme mitversichert. Es gilt ein Selbstbehalt von mind. 100,-- an jedem derartigen Schaden.

    Eingebrachte Sachen
    Eingebrachte Sachen sind bis zu 500,-- je Tag und bis zu 5.000,-- je Versicherungsjahr mitversichert.

    Umwelthaftplicht - Basisversicherung
    Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung je Versicherungsfall mit 300,--.
    Der Selbstbehalt für Aufwendungen vor Eintritt der Versicherungsfalles beträgt 300,--.

  2. Privathaftpflicht - falls beantragt
    3.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden
    Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen.

Versicherungsbedingungen

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflicht (AHB)
  • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Heilnebenberufen (BBR) - Ziffer A.II.1. wird um folgenden Punkt e) ergänzt: (s. oben): "Besonderheit bei zertifizierten Wundmanagern: Versichert gilt die ambulante Wundbehandlung, jeweils nach Anweisung eines Arztes."
  • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtversicherung (BBR).